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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21   

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https://dejure.org/2022,27413
BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21 (https://dejure.org/2022,27413)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2022 - 5 StR 490/21 (https://dejure.org/2022,27413)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 5 StR 490/21 (https://dejure.org/2022,27413)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; 1 Abs. 1 BtMG iVm Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG; Art. 34 AEUV; Art. 267 AEUV
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Vertrieb von CBD-Blüten (Cannabidiol; Missbrauch zu Rauschzwecken; Erhöhung des THC-Anteils; Suchtstoff; Warenverkehrsfreiheit; Schutz der öffentlichen Gesundheit; keine Vorlagepflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Anl 1 BtMG, § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 30a BtMG, Art 34 AEUV
    Strafbarkeit des Handels mit CBD-Blüten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Blüten von Cannabispflanzen mit hohem Cannabidiolanteil (CBD-Blüten) als Betäubungsmittel; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einordnung der Blüten von Cannabispflanzen mit hohem Cannabidiolanteil (CBD-Blüten) als Betäubungsmittel; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Handeltreiben mit CBD-Blüten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Warenverkehrsfreiheit: Verurteilung wegen Handels mit CBD-Blüten rechtskräftig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Strafrechtliche Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten nicht zu beanstanden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist CBD-Cannabis immer legal?

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verurteilung wegen Handels mit CBD-Blüten rechtskräftig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 376
  • StV 2023, 35
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20

    Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Auch verfolgten die Angeklagten mit dem Verkauf der Blüten ausschließlich gewerbliche Zwecke im Sinne der Ausnahmevorschrift (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. März 2021 - 6 StR 240/20, NStZ 2021, 549, 550 m. krit. Anm. Patzak/Keuth).

    Ergänzend hat das Landgericht auf die gleichlautende sachverständige Einschätzung Bezug genommen, die der Bundesgerichtshof einer aktuellen Entscheidung in einem insoweit vergleichbaren Fall zugrunde gelegt hat (BGH, Urteil vom 24. März 2021 - 6 StR 240/20, NStZ 2021, 549, 551).

    Das Merkmal des nicht ausschließbaren Missbrauchs zu Rauschzwecken stellt ein Korrektiv dar (so BGH, Urteil vom 24. März 2021 - 6 StR 240/20, NStZ 2021, 549, 550 Rn. 19).

  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Ein Antrag des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchänderung, dem der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).

    Dies gilt auch, soweit er - zumal hier nur hilfsweise - die Herabsetzung einer Einzelstrafe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).

  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Gesamtschuldnerische Haftung für die Einziehung des aus der Tat Erlangten;

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Ein Antrag des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchänderung, dem der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).

    Dies gilt auch, soweit er - zumal hier nur hilfsweise - die Herabsetzung einer Einzelstrafe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Die vom Bundesverfassungsgericht für die Verfassungsgemäßheit der Strafbarkeit des Verkehrs mit Cannabis herangezogene Gesundheitsgefährdung unter anderem aufgrund der psychoaktiven Wirkung des Stoffes (BVerfG, Beschluss vom 3. März 1994 - 2 BvR 2031/92 u.a., BVerfGE 90, 145, 174 ff.) trifft nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Landgerichts auch auf die hier gehandelten CBD-Blüten zu; ihr Missbrauch zu Rauschzwecken war gerade nicht ausgeschlossen.
  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2031/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Die vom Bundesverfassungsgericht für die Verfassungsgemäßheit der Strafbarkeit des Verkehrs mit Cannabis herangezogene Gesundheitsgefährdung unter anderem aufgrund der psychoaktiven Wirkung des Stoffes (BVerfG, Beschluss vom 3. März 1994 - 2 BvR 2031/92 u.a., BVerfGE 90, 145, 174 ff.) trifft nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Landgerichts auch auf die hier gehandelten CBD-Blüten zu; ihr Missbrauch zu Rauschzwecken war gerade nicht ausgeschlossen.
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15

    Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Dies gilt auch, soweit er - zumal hier nur hilfsweise - die Herabsetzung einer Einzelstrafe beantragt hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 2. März 2016 - 1 StR 433/15).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Das geht über einen bloßen gleichzeitigen Besitz, der keine Tateinheit begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42), nicht hinaus.
  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 111/11

    Konsequenzen auf die Revision wegen der rechtsfehlerfreien Annahme eines

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Ein Antrag des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchänderung, dem der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19; vom 3. Mai 2011 - 5 StR 111/11 jeweils mwN).
  • EuGH, 19.11.2020 - C-663/18

    Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Diese Grundsätze sind zuletzt in der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. November 2020 erneut betont worden (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-663/18 Rn. 59 ff.).
  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Auszug aus BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21
    Die Auslegung der Art. 34 und 36 AEUV in Bezug auf den Verkehr mit Cannabisprodukten ist, wenn nicht schon aus sich selbst heraus ("acte clair"), so jedenfalls aufgrund der bereits dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ("acte éclairé") derart offenkundig, dass für vernünftige entscheidungserhebliche Zweifel keinerlei Raum bleibt (grundlegend zur Vorlagepflicht EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1982 - 283/81; vom 6. Oktober 2021 - C-561/19; zu den Maßstäben BVerfG, Beschlüsse vom 24. Mai 2022 - 1 BvR 2342/17; vom 30. März 2022 - 2 BvR 2069/21, NStZ-RR 2022, 222, 223 f.; Urteil vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14 u.a. Rn. 314 ff.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

  • BVerfG, 24.05.2022 - 1 BvR 2342/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen

  • BVerfG, 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21

    Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 156/20

    Strafbarer Verstoß gegen außenwirtschaftsrechtliches Bereitstellungsverbot durch

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 122/19

    Rechtfertigung eines Eingriffs in die Warenverkehrsfreiheit bei Gefährdung der

  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22

    BGH hebt Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" (Vertrieb CBD-Produkte) auf

    Dies gilt umso mehr, als Aufbereitungsarten von CBD-Blüten, die eine Anreicherung des THC-Gehalts bewirken und daher bei einem Konsum einen Cannabisrausch erzeugen können, allgemein bekannt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 5 StR 490/21, NStZ-RR 2022, 376, 377).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 202 StRR 52/23

    Anwendbarkeit des BtMG und Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung

    a) Allerdings ist die Berufungskammer im Ausgangspunkt zutreffend in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 24.03.2021 - 6 StR 240/20 = BGHSt 66, 76 = StraFo 2021, 248 = ZLR 2021, 371 = StV 2021, 440 = NStZ 2021, 549 = LRE 82, 51 = LMuR 2021, 493; Beschluss vom 23.06.2022 - 5 StR 490/21 = NStZ-RR 2022, 376 = StV 2023, 35) davon ausgegangen, dass es sich bei den von den Angeklagten vertriebenen, wegen ihres THC-Gehalts cannabishaltigen Produkten grundsätzlich um Betäubungsmittel im Sinne des § 1 Abs. 1 BtMG in Verbindung mit der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG handelt.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof jüngst unter Bezugnahme auf eine vorangegangene Entscheidung (BGH, Beschluss vom 23.06.2022 - 5 StR 490/21 = NStZ-RR 2022, 376 = StV 2023, 35) ausgeführt, dass Aufbereitungsarten von CBD-Blüten, die eine Anreicherung des THC-Gehalts bewirken und daher bei einem Konsum einen Cannabisrausch erzeugen können, allgemein bekannt seien (BGH, Urt. v. 16.01.2023 - 5 StR 269/22 bei juris).

  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 125/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

    Den Urteilsgründen ist unter Berücksichtigung ihres Zusammenhangs zweifelsfrei zu entnehmen, dass das Landgericht im Wege der Schätzung zu der Überzeugung gelangt ist, dass das cannabidiol-haltige Marihuana mit 0, 2 % eine äußerst geringe Menge THC enthielt und ungeachtet der Ausnahmeregelung unter Buchstabe b zur Position Cannabis in der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG in der zur Tatzeit geltenden Fassung dem Betäubungsmittelgesetz unterfiel, weil der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 5 StR 490/21 Rn. 3; Urteil vom 24. März 2021 - 6 StR 240/20, NStZ 2021, 549, 550).
  • BGH, 28.02.2023 - 5 StR 481/22

    Tateinheit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Überschneiden der

    Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18 mwN und vom 23. Juni 2022 - 5 StR 490/21 Rn. 23).
  • BGH, 07.11.2023 - 5 StR 355/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Ein Antrag des Generalbundesanwalts auf Schuldspruchänderung, dem der Senat nicht folgen will, steht einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen; daran ändert der Umstand nichts, dass sich der Generalbundesanwalt auch auf § 349 Abs. 4 StPO bezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2022 - 5 StR 490/21; vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2022 - 5 StR 153/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24559
BGH, 30.08.2022 - 5 StR 153/22 (https://dejure.org/2022,24559)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2022 - 5 StR 153/22 (https://dejure.org/2022,24559)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2022 - 5 StR 153/22 (https://dejure.org/2022,24559)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 AntiDopG, § 4 Abs 1 Nr 3 AntiDopG
    Strafbarkeit des Eigendopings mit Testosteron

  • IWW

    § 354 Abs. 1 StPO, § ... 31 BtMG, § 27 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 1 BtMG, § 47 StGB, § 38 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 3 Variante 4 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 6 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 8 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 2 Abs. 3 AntiDopG

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinsichtlich Strafmilderung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinsichtlich Strafmilderung

  • rechtsportal.de

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hinsichtlich Strafmilderung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 344
  • StV 2023, 35
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Auszug aus BGH, 30.08.2022 - 5 StR 153/22
    Allerdings hat das Landgericht nicht berücksichtigt, dass in der DmMV jeweils die nicht geringe Menge für die freie Verbindung der betreffenden Stoffe ausgewiesen ist (vgl. LG München I vom 21. Februar 2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18, BeckRS 2020, 31978 Rdnr. 217; dazu Patzak/Volkmer/Fabricius, 10. Aufl. 2022, § 4 AntiDopG Rdnr. 53).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

    Zum einen wird damit kein tragfähiger prozessualer Anlass für die Unmöglichkeit einer fristgerechten Antragstellung vorgebracht; insbesondere begründete die vom Landgericht in seinem Ablehnungsbeschluss erwähnte Möglichkeit eines auch im Fall II.2 eingesetzten weiteren Lkw keine Hinweispflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2022 - 5 StR 153/22 Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 244 Rn. 97; nachstehend 5.).

    Ergibt sich allerdings aus erneuten Beweiserhebungen oder gerichtlichen Hinweisen nach Fristablauf das Bedürfnis weiterer Beweisanträge, ist gewährleistet, dass darüber wie sonst auch noch während der Hauptverhandlung befunden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2021 - 3 StR 300/20, BGHSt 66, 96 Rn. 23; vom 30. August 2022 - 5 StR 153/22 Rn. 5).

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